Für die Berechnung unseres Honorars ziehen wir als grundlegende Orientierungsgröße das erzielte Ergebnis in der Angelegenheit, mit der wir betraut wurden, heran.
Wir legen schriftlich einen anfänglichen Kostenvoranschlag fest und unterzeichnen mit unseren Klienten einen Besorgungsvertrag, in dem wir übersichtlich die günstigen Konditionen darstellen. Häufig vereinbaren wir zur Berechnung unseres Honorars einen Prozentsatz des Betrages, der am Ende des Verfahrens gewonnen wird.